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Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Fokus: Aktuelle Neuerungen im Überblick

  • 01.2024

Die Bundesregierung hat bedeutende Veränderungen am Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgenommen, um die Einwanderung von Fachkräften mit Berufsausbildung und berufspraktischen Kenntnissen nach Deutschland zu erleichtern. Hier sind die Schlüsselinformationen:


Visum & Aufenthalt: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Das kürzlich überarbeitete Fachkräfteeinwanderungsgesetz setzt bestehende Regelungen fort und erweitert diese. Die neuen Bestimmungen treten ab November 2023 schrittweise in Kraft. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:


Die neue Blaue Karte EU ab November 2023:

Im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2021/1883 wurden die Einwanderungsmöglichkeiten durch die Blaue Karte EU umgestaltet und erweitert:

Abgesenkte Gehaltsgrenzen: Die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU werden deutlich abgesenkt, insbesondere für Engpassberufe und Berufsanfänger.

Erweiterter Personenkreis: Die Blaue Karte EU wird einem breiteren Personenkreis zugänglich, darunter Berufseinsteiger, IT-Spezialisten und erweiterte Engpassberufe.

Kurz- und langfristige Mobilität: Inhaber einer Blauen Karte EU aus anderen EU-Staaten können kurz- und langfristig nach Deutschland reisen. Nach zwölf Monaten ist ein langfristiger Umzug ohne Visum möglich.

Weitere Änderungen ab November 2023:

Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte:

Erteilung ohne Verbindung zur Qualifikation: Fachkräfte mit Berufsausbildung und akademischer Ausbildung haben nun Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, unabhängig von der direkten Verbindung zur Qualifikation.

Beschäftigung von Berufskraftfahrern: Die Zustimmungserteilung für die Beschäftigung von Berufskraftfahrern aus Drittstaaten wird vereinfacht.

Regelungen zur Beschäftigung und Anerkennung ab März 2024:

Aufenthalt zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation:

Erweiterung der Aufenthaltsmöglichkeiten: Die Aufenthaltsmöglichkeiten für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen werden erweitert, einschließlich neuer Zugangswege und erhöhter Flexibilität.

Beschäftigung von Fach- und Arbeitskräften:

Sonderregelungen bei berufspraktischer Erfahrung: Die Beschäftigung von Personen mit berufspraktischer Erfahrung wird in nicht-reglementierten Berufen erweitert, besonders für IT-Spezialisten.

Weitere Neuerungen ab Juni 2024:

Chancenkarte zur Jobsuche:

Einführung der Chancenkarte: Eine Chancenkarte für die Arbeitsplatzsuche wird eingeführt, basierend auf verschiedenen Kriterien wie Qualifikationen, Sprachkenntnissen und Berufserfahrung.

Westbalkanregelung:

Arbeitsmarktzugang für Westbalkanstaaten: Die Westbalkanregelung ermöglicht Staatsangehörigen bestimmter Länder unbegrenzten Arbeitsmarktzugang in nicht-reglementierten Berufen.

Was muss ich als Fachkraft tun, um in Deutschland zu arbeiten?

Anerkennung ausländischer Qualifikationen: Eine anerkannte oder anerkennungsfähige Berufsqualifikation ist entscheidend. Der Antrag auf Anerkennung kann vor oder nach der Einreise gestellt werden.

Sprachkenntnisse: Der Nachweis von Sprachkenntnissen ist erforderlich, abhängig vom Zweck des Aufenthalts.

Wo erhalte ich als Arbeitgeber weitere Informationen und Unterstützung?

Erste Orientierung: Der Quick-Check für Arbeitgeber bietet eine erste Orientierung.

Individuelle Beratung: Die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ bietet individuelle Beratung für Arbeitgeber.

Projekte zur Fachkräftegewinnung: Verschiedene Projekte unterstützen bei der Umsetzung von Rekrutierungsplänen.

Diese Zusammenfassung bietet einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dient als Leitfaden für Interessierte an einer Beschäftigung in Deutschland.


Job Bridge Network News


Quelle: Bundesregierung.