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Neue Fördermöglichkeiten im Aus- und Weiterbildungsbereich ab April 2024: Wichtige Informationen für Unternehmen

  • 01.2024

Wir möchten Sie über eine bedeutende Neuerung informieren, die ab dem 1. April 2024 in Kraft tritt – das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung (Aus- und Weiterbildungsgesetz). Diese Gesetzesänderung bringt eine Vielzahl neuer Fördermöglichkeiten mit sich, darunter das innovative Qualifizierungsgeld als Instrument zur gezielten Unterstützung.

Mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz werden die Förderinstrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik weiterentwickelt, insbesondere im Hinblick auf die Beschäftigtenförderung.


Neben der Reform der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte wird das Qualifizierungsgeld eingeführt, welches dem bewährten Kurzarbeitergeld ähnelt. Es ergänzt die bisherige Weiterbildungsförderung und eröffnet neue Perspektiven für Beschäftigte in Branchen, die vom Strukturwandel betroffen sind. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Betriebe gezielt bei der Fachkräftesicherung zu unterstützen.


Das Qualifizierungsgeld stellt eine Entgeltersatzleistung in Höhe von 60 (bzw. 67) Prozent des bisherigen Nettoentgeltes dar. Während der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen werden die Beschäftigten freigestellt und erhalten die Förderung als Lohnersatzleistung.

Wir ermutigen Sie, diese neuen Fördermöglichkeiten zu nutzen, um die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter zu steigern und Ihr Unternehmen optimal auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten.


Für weiterführende Informationen zu den Details des Aus- und Weiterbildungsgesetzes verweisen wir auf die offizielle Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 15.01.2024, die als Grundlage für diese Nachricht dient.



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Die vorstehenden Informationen wurden der Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 15.01.2024 entnommen.