Tarife der Arbeitnehmerüberlassung

  • Für Zeitarbeitnehmer gilt die goldene Regel: gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, ganz nach dem Gleichstellungsgrundsatz. Während der ersten neun Monate einer Überlassung an einen Kunden werden diese Regeln zwar nicht durch fachlich einschlägige Tarifverträge berücksichtigt, aber das ändert nichts an unserer Überzeugung.

  • Der iGZ hat einen soliden Tarifvertrag mit den DGB-Gewerkschaften ausgehandelt. gibt es Branchenzuschlagstarifverträge für verschiedene Sektoren, wie die Metall- und Elektroindustrie, chemische Industrie, Kunststoffverarbeitung, Holzverarbeitung sowie die Papier- und Pappeindustrie.

  • Ab dem 01.04.2023 steigt der bundesweite Tariflohn auf stolze 13,00 € in der EG 1. Seit dem 01.04.2021 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen Entgelttabellen Ost und West. Bei uns ist Fairness nicht nur eine Phrase – es ist unsere Überzeugung und Ihr Recht!

Stellenangebote sind immer offen